Die Nationale Direktion für Steuereinnahmen (DNIT) kündigte über die Generaldirektion für Steueraufsicht (DGFT) an, dass sie Massenbenachrichtigungen an Steuerzahler im Rahmen des Compliance-Verbesserungsplans der Steuerrisikomatrix einleiten wird.
Diese durch Big-Data-Technologie unterstützten Maßnahmen erkennen Inkonsistenzen in Mehrwertsteuer- und Einkommensteuererklärungen durch automatisierte Gegenprüfung von Steuerinformationen.
Es wird zwei Arten von Benachrichtigungen geben: Informations- und Erscheinungsbenachrichtigungen, die eine Frist von zehn Werktagen zur Berichtigung oder Zahlung von Steuern einräumen, ohne dass die Vorlage von Rechnungen erforderlich ist, da das DNIT über diese Informationen verfügt.
Ziel ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern, Verstöße zu verhindern und die Transparenz im Geschäftsbetrieb sicherzustellen, indem Konsultationsmechanismen für benachrichtigte Steuerpflichtige eingerichtet werden.

