Das Gesetz über die Exekutivkraft regulierte das Gesetz Nr. 7.190/23, auch als Carbon -Kreditgesetz bezeichnet, mit dem Ziel, klare Regeln für die Vermarktung von Kohlendioxidemissionsanleihen festzulegen. Dieses Gesetz definiert Kohlenstoffkredite als kommerzielle Instrumente, die die Reduzierung, Prävention oder Erfassung einer Menge Treibhausgase darstellen und die Finanzierung von „grünen“ Projekten erleichtern. Die Vorschriften umfassen die Schaffung […]
