Sobald Ihre Dokumente apostilliert sind, müssen sie ins Spanische übersetzt werden. Dies sollte erst nach der Apostillierung erfolgen, da auch die Apostille selbst übersetzt werden muss – ebenso wie das Originaldokument.
Wer darf die Übersetzung durchführen?
Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden, der auf der Liste der von der paraguayischen Regierung anerkannten Übersetzer in Asunción steht.
Die einzige Ausnahme ist eine Übersetzung, die außerhalb Paraguays von einem Übersetzer angefertigt wurde, der von der paraguayischen Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes zugelassen ist und anschließend von dieser diplomatischen Vertretung abgestempelt wurde.
Allgemein gesagt ist es jedoch einfacher, günstiger und schneller, die Übersetzung direkt in Asunción anfertigen zu lassen.
Welche Dokumente müssen übersetzt werden?
Jedes Dokument, das Sie als Teil Ihres Aufenthaltsantrags einreichen, muss apostilliert und anschließend ins Spanische übersetzt werden. Dazu gehören:
– Ihre Geburtsurkunde
– Ihr polizeiliches Führungszeugnis
– Ihre Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde
– Falls Ihr polizeiliches Führungszeugnis aus einem Land stammt, dessen Staatsbürger Sie nicht sind, auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses aus diesem Land.
Kann ich meine Dokumente vorab übersetzen lassen, bevor ich nach Asunción reise?
Nein. Es kam bereits vor, dass Übersetzungen von gerichtlich vereidigten Übersetzern aus dem Ausland von den paraguayischen Einwanderungsbehörden nicht akzeptiert wurden. In solchen Fällen musste die Übersetzung in Paraguay erneut angefertigt werden.
Wie viel kostet die Übersetzung?
Die Kosten für eine beeidigte Übersetzung in Paraguay entsprechen in etwa denen eines Gerichtsdolmetschers in Ihrem Heimatland.
Wie lange dauert die Übersetzung?
In den meisten Fällen dauert es höchstens einige Tage – in der Regel 2 bis 3 Tage. Falls erforderlich, kann es schneller erledigt werden (was oft mit einem höheren Preis verbunden ist, aber nicht übermäßig teuer – maximal das Doppelte der regulären Kosten).
Muss ich meine Dokumente übersetzen lassen, wenn sie bereits auf Spanisch sind?
Nein, wenn Ihre Dokumente bereits auf Spanisch vorliegen und eine Apostille enthalten, ist keine zusätzliche Übersetzung erforderlich.