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Das Arbeitsministerium regelt den Mindestlohn und aktualisiert die Beträge für Tag- und Nachtschichten

Das Arbeitsministerium regelt den Mindestlohn und aktualisiert die Beträge für Tag- und Nachtschichten


Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit regelte mit der Resolution Nr. 670/2026 die Neuanpassung des gesetzlichen Mindestlohns für den privaten Sektor, zusätzlich zu Mindestlöhnen, differenzierten Gehältern und dem Familienbonus. Laut Portfolio gelten die neuen Werte ab dem 1. Juli 2026.

Für die Tagesarbeit verschiedener nicht näher bezeichneter Tätigkeiten bleibt das monatliche Mindestgehalt bei G. 3.044.000, nach der Einzahlung in das IPS reduziert sich das Nettoeinkommen auf G. 2.770.040. In derselben Kategorie beträgt der Tageslohn 117.077 G., der Tageslohn des Monatsarbeiters 101.467 G. und der Stundenlohn des Monatsarbeiters 12.683 G.

Während der Nachtschicht wird der gesetzliche Zuschlag von 30 % erhoben, sodass sich das monatliche Mindestgehalt auf G. 3.957.200 erhöht. Innerhalb dieser Modalität beträgt der Nachtlohn 152.200 G., der Tageslohn des Monatslohns 131.907 G., der Stundenlohn 18.844 G. und die Stunde für Teilzeitarbeit 21.743 G.

Mit dem Beschluss wird auch das Lern- und Dual-Learning-System angepasst, mit einem monatlichen Gehalt von 1.826.400 G. und einem Tageslohn von 70.246 G. für Tagelöhner. Darüber hinaus werden für bestimmte Branchen differenzierte Mindestgehälter festgelegt, beispielsweise für Bäckereien und mechanische Werkstätten, wobei für Lehrer, Beamte und Assistenten spezifische Beträge festgelegt werden.

Beim Familienbonus erhöht sich die Leistung für jedes anspruchsberechtigte Kind auf G. 152.200, was 5 % des Mindestlohns entspricht. Diese Zahlung entspricht abhängigen Arbeitnehmern, die bis zu zwei Mindestlöhne beziehen, und muss in voller Höhe zusammen mit ihrem Gehalt gezahlt werden, ohne Rabatte, Überweisungen oder Embargos.

Wenn ein Arbeitnehmer seit dem 1. Juli nicht den ihm entsprechenden Betrag erhält, kann er dies über den von WhatsApp aktivierten Kanal unter (0993) 308-100 melden.

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